Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32460
OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17 (https://dejure.org/2019,32460)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2019 - 12 U 215/17 (https://dejure.org/2019,32460)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2019 - 12 U 215/17 (https://dejure.org/2019,32460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 7 U 245/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich eines Spurwechsels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).
  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Bei der Abwägung sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Bei der Abwägung sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • AG Wetzlar, 15.07.2010 - 32 C 1651/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem Radfahrer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
    Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht