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OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StVG § 17 Abs. 3 ; StVG § 17 Abs. 1
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.11.2017 - 2 O 177/16
- OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
- OLG Brandenburg, 24.09.2019 - 12 U 215/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 7 U 245/12
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich eines Spurwechsels
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (…KG NZV 2011, S. 28;… VRS 109, S. 10;… VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris). - KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (…KG NZV 2011, S. 28; VRS 109, S. 10;… VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Bei der Abwägung sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506;… KG NZV 1999, S. 512;… NZV 2003, S. 291;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
- KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98
Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Bei der Abwägung sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (…vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512;… NZV 2003, S. 291;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (…KG NZV 2011, S. 28;… VRS 109, S. 10;… VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris). - KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (…KG NZV 2011, S. 28;… VRS 109, S. 10; VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231). - AG Wetzlar, 15.07.2010 - 32 C 1651/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem Radfahrer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2019 - 12 U 215/17
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ist grundsätzlich im Hinblick darauf, dass ein Fahrstreifenwechsel nur unter Einhaltung äußerster Sorgfalt erfolgen darf und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss, ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeuges und die alleinige Haftung des Spurwechsler anzunehmen (KG NZV 2011, S. 28;… VRS 109, S. 10;… VRS 106, S. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2014, Az. 7 U 245/12, zitiert nach juris).